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Angesichts Sars-CoV-2: Aufruf des SSO-Präsidenten

„Die Gesundheit der Bevölkerung dieses Landes steht auf dem Spiel“, warnt Dr. med. dent. Jean-Philippe Haesler, Präsident der SSO. © Montree studio - Shutterstock.com
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Mo. 23 März 2020

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BERN - Wie der Bundesrat kürzlich mitgeteilt hat, ist die Situation aussergewöhnlich und ernst. Die von ihm getroffenen Entscheidungen und angeordneten Massnahmen sollen die Bevölkerung schützen und die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie der Bundesrat vergangenen Montag mitgeteilt hat, ist die Situation aussergewöhnlich und ernst. Die von ihm getroffenen Entscheidungen und angeordneten Massnahmen sollen die Bevölkerung schützen und die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen. Die Botschaft des Bundesrates und seine Anordnung sind sehr klar:

«Spitäler, Kliniken, Arztpraxen und Zahnarztpraxen dürfen keine nicht dringenden Eingriffe und Behandlungen mehr durchführen.» Ich kann Ihnen versichern, dass ich mir als Zahnarzt und Inhaber einer eigenen Praxis mit einer Assistenzzahnärztin (80 Stellenprozente) und einer Dentalhygienikerin (100 Stellenprozente) der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Entscheidung auf unsere Praxen vollumfänglich bewusst bin. Die Praxisbetriebe müssen ihre Tätigkeit massiv einschränken und sich auf die dringenden Eingriffe und Behandlungen beschränken. Die ökonomischen Überlegungen dürfen in keiner Weise unsere Entscheidungen beeinflussen, die wir nun gemäss den Vorgaben des Bundesrates zu treffen gezwungen sind. Als Angehörige der Gesundheitsberufe müssen wir mehr als alle anderen mit gutem Beispiel vorangehen und unseren Anteil beitragen, um diese Epidemie einzudämmen. Gewiss, die zwingenden Anordnungen des Bundesrates lassen einen gewissen Interpretationsspielraum zu, aber dieser Raum ist klein. Es wäre unverantwortlich und illegal, die zahnärztlichen Aktivitäten nur pro forma einzuschränken und – abgesehen von einigen wenigen Behandlungen – fortzusetzen. Als zahnmedizinische Experten sind wir alle in der Lage, nach objektiven Kriterien zu bestimmen, was dringend ist und was nicht. Bei vorsätzlicher Widerhandlung gegen die Anordnungen des Bundesrates mit der Covid-19- Verordnung 2 drohen massive Strafbestimmungen (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre und Geldbusse). Es zeigen sich jetzt Unsicherheiten bezüglich Behandlungen durch Prophylaxeassistentinnen und Dentalhygienikerinnen. Die SSO ist nicht befugt, solche Behandlungen zu genehmigen oder zu verbieten; diese Entscheidung muss von den Behörden oder ihren Vertretern getroffen werden.

Die SSO hat sich darauf beschränkt, den Begriff «dringende Behandlung» des Bundesrates und den Begriff «strukturschädigende oder potentiell strukturschädigende Abläufe und Zustände» des VKZS zu interpretieren. Es versteht sich von selbst, dass die Behandlung durch die PA diese Kriterien nicht erfüllt und nicht mehr durchgeführt werden kann. Allerdings war die SSO bis heute der Ansicht, dass in sehr seltenen Fällen die Verzögerung der Behandlung durch eine in einer Zahnarztpraxis tätige DH als potenziell schädlich für die Strukturen des Kausystems angesehen werden kann. Die Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Parodontologie SSP, die die Spezialisten zusammenbringt und die Situation am besten beurteilen kann, erreicht uns zu Beginn des Nachmittags. Die SSP stellt fest: «Es scheint uns jedoch sinnvoll, die Dringlichkeit in ihrer einfachsten Form zu definieren: Schmerz oder Unfall. Daher können nicht alle Massnahmen, die darauf abzielen, eine Verschlechterung der zahnärztlichen oder parodontalen Situation Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft Société suisse des médecins-dentistes Società svizzera odontoiatri Swiss Dental Association zu vermeiden, als Notfall betrachtet werden. Daher sollte die Behandlung durch DH verboten werden.» Sie fügt hinzu: «Es ist möglich, dass einige Patienten die Folgen in Form von Zahnverlust oder Komplikationen erleiden, aber in der gegenwärtigen Situation hat das Kollektiv Vorrang vor dem Individuum.» Es ist klar, dass ein Patient mit Parodontalschmerzen als Notfall zu betrachten ist, aber es ist Sache des Zahnarztes, die Behandlung vorzunehmen. Ich bin mir Ihrer Erwartungen komplett bewusst: Sie möchten, dass die SSO die Behandlung durch Prophylaxeassistentinnen und Dentalhygienikerinnen eindeutig verbietet. Nichts in den vom Bundesrat auferlegten Massnahmen verbietet formell solche Behandlungen und wie ich bereits erwähnte, ist die SSO nicht befugt, Genehmigungen oder Verbote zu erteilen. Den kantonalen Behörden und den Kantonszahnärzten steht es hingegen frei, strengere Massnahmen zu erlassen, die Sie einhalten müssen. In der gegenwärtigen Situation liegt es an ihnen, Verantwortung zu übernehmen! Die Swiss Dental Hygienists sind für die Formulierung eigener Weisungen für unabhängige Dentalhygienikerinnen und -hygieniker verantwortlich.

In dieser Ausnahmesituation ermutige ich Sie, Ruhe zu bewahren und wünsche Ihnen angesichts der Schwierigkeiten, die Sie erwarten, viel Kraft und versichere Ihnen, dass wir unser Bestes tun, um Sie so gut wie möglich zu unterstützen.

Ich fordere Sie auf, die Bundesverordnung und die Weisungen Ihrer kantonalen Behörden wortwörtlich zu nehmen, und appelliere an Ihr Gewissen, Ihre Berufsethik und Ihr Verantwortungsbewusstsein, denn die Gesundheit der gesamten Bevölkerung dieses Landes steht auf dem Spiel!

Dr. med. dent. Jean-Philippe Haesler, Präsident der SSO

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